Patente und Gebrauchsmuster

Schutz für Ihre technischen Lösungen

Darum sind wir Patentanwälte: Um Ihre innovativen technischen Lösungen für Sie zu schützen. Dazu haben wir schon mehrere tausend Patentanmeldungen erfolgreich zur Patenterteilung geführt. Unser Anspruch ist dabei pragmatisch und lösungsorientiert. Es ist nämlich nicht immer ratsam, den größten Schutzbereich anzustreben. Wir gehen für Sie mit den Patentämtern in die Verhandlung und holen für Sie das raus, was Sie brauchen.

Dabei haben wir Zeit und Kosten immer im Blick und stimmen das Verfahren mit Ihnen ab, sodass Sie immer die Kontrolle und Übersicht behalten. Wir geben Ihnen in möglichst einfacher Sprache konkrete Handlungsempfehlungen mit Optionen, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Um den Rest kümmern wir uns. Das spart Ihnen Zeit und gibt Ihnen die Gewissheit, dass alles richtig und fristgerecht läuft.

Unsere Erfahrung aus vielen Einspruchs- und Verletzungsverfahren fließt in die Ausarbeitung der Patentanmeldungen und Bescheidserwiderungen ein. Ein erteiltes Patent verteidigen wir oft wie erteilt oder mit nur kleinen Einschränkungen gegen Angriffe Dritter.

Unser Anspruch ist es, dass die erteilten Patente auch durchsetzbar sind. Die gerichtliche Durchsetzung selbst ist dabei meist nicht das Ziel, sondern die mit der Durchsetzbarkeit erzielte Drohkulisse und Verhandlungsmasse. Die Patente sind wertvolle Assets Ihres Unternehmens, die Sie aktiv oder passiv einsetzen können, um Ihre Marktposition zu sichern oder zu verbessern. Ohne eigene Patente kann man in einem auf technischer Innovation basierenden Wettbewerb nur schwer bestehen.

Hinter technischen Innovationen steckt oft jahrelange Entwicklungsarbeit, Know-how und kreative Energie. Wer investiert, sollte schützen – und zwar rechtzeitig und durchdacht. Mit Patenten und Gebrauchsmustern sichern Sie sich das exklusive Recht, Ihre technische Erfindung wirtschaftlich zu nutzen, Nachahmer auszuschließen und Ihr geistiges Eigentum aktiv zu verteidigen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Idee über die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen bis hin zur Erteilung des Schutzrechts. Unsere technische Ausbildung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, komplexe Inhalte präzise und rechtlich belastbar zu formulieren.

Ob nationale Patentanmeldungen beim DPMA, europäische Verfahren über das EPA oder eine internationale Patentanmeldung en nach dem PCT – wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Auch bei Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.

Patentanwalt mit Tablet auf dem Schutzrecht behandelt wird

Arbeitnehmererfindungen –
faire Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter

Das deutsche Arbeitsnehmererfindungsgesetz (ArbEG) regelt den rechtlichen Übergang der Rechte an einer Erfindung vom Erfinder an seinen Arbeitgeber.

Bei Nutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch, der nicht mit dem Gehalt abgegolten ist. Außerdem hat der Arbeitgeber verschiedene Informations- und Angebotspflichten gegenüber dem Erfinder. 

Ein Unternehmen kann hier also viele Fehler machen, die einerseits zu einem Konflikt mit dem eigenen Mitarbeiter und andererseits zu Rechtsverlust und Schadensersatzzahlungen führen kann.

Um diese Risiken zu minimieren, klären wir Sie auf, was wann mit dem geringsten bürokratischen Aufwand zu tun ist. Im Konfliktfall finden wir faire Lösungen für beide Seiten. Dazu bringen wir nicht nur die rechtliche Expertise mit, sondern auch unternehmerische Inhouse-Erfahrung.

VHL Luebeck Favicon

KONTAKT

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!